TECONT Risk Radar

Die „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung” im Rahmen des „Digitalen Versorgungsgesetzes” hat das Ziel, die Sicherheit der elektronischen Verarbeitung und Nutzung von Patientendaten zu sichern.

Hierzu gehören zum Beispiel Betriebssysteme, interne und externe Zugriffe, Datensicherheit und Telematik. Laut §75bSGB V muss deshalb ein Mindeststandard für den IT-Schutz Ihrer Praxis und Patientendatenvorgehalten werden, um die gesetzlichen Forderungen zu erfüllen.

Machen Sie den IT-Sicherheits-Check mit RISK RADAR von TECONT!

  • Vor-Ort Sicherheits-Analyse durch zertifizierte TECONT-Techniker
  • Protokollierung der festgestellten Probleme.
  • Erstellung einer To-Do-Liste zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften.
  • Erste Vor-Ort-Beratung mit Lösungshinweisen.
  • Prüfung der Förderwürdigkeit durch Ihr jeweiliges Bundesland.
  • Abstimmung eines Zeitplanes zur Umsetzung von notwendigen Sicherheitslösungen

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